Kampf gegen das „böse“ Internet

Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen hat sich zum wiederholten Male gegen den „rechtsfreien Chaosraum“ Internet ausgesprochen und dass man nun endlich Maßnahmen ergreifen müsse, um der dort vorherrschenden Gewalt, Brutalität und für den Nutzer zugänglichen illegalen Seiten mit sexuellem Inhalt Einhalt zu gebieten. Dieses Vorhaben ist an sich wahrscheinlich sogar lobenswert, allerdings dürfte es kaum zu realisieren sein, schon alleine aus rechtlichen Gründen. Schon jetzt werden zum Beispiel auf russischen Internetseiten kostenlos die neuesten Kinofilme zum Ansehen angeboten, und obwohl dieses bekannt ist, hat man hierzulande gar nicht die rechtlichen Mittel, solche Seiten zu verbieten. Bei Webseiten, die als pornografisch oder Gewalt verherrlichend angesehen werden, sieht es ähnlich aus. Es ist sicherlich auch richtig, gegen Webseiten vorzugehen, die Kinderpornos oder ähnliche „Schweinereien“ darstellen, aber man darf auch nicht grundsätzlich das Recht auf freie Meinungsäußerung beschneiden, wie es bei manch anderen Internetseiten angedacht wäre. Grundsätzlich sollte man den Bürger schon noch als mündig ansehen, dass er selber entscheiden kann, was er sich im Internet anschaut und was er wie bewertet, immer vorausgesetzt, es handelt sich um keine illegalen Angebote. Die Kinder kann man heute bereits größtenteils insoweit schützen, dass bestimmte Internetseiten gesperrt werden, nur dieses muss Zuhause individuell in der Verantwortung der Eltern erfolgen, und nicht vom Staat geregelt werden.

Wenn Frau von der Leyen das Internet als eine Art von rechtsfreien Raum bezeichnet, wo man ohne Grenzen beleidigen könne, so ist dieses übrigens nicht einmal richtig. Im Internet gelten mittlerweile zum Beispiel im Hinblick auf Beleidigungen die gleichen Gesetzte, wie in der „realen“ Welt. Wer also eine Person in einem Chat zu Beispiel als „dumme Sau“ bezeichnet, muss mit einer Klage rechnen und kann natürlich bei entsprechender Beweislage auch zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt werden. So rechtsfrei ist das Internet also nicht in allen Bereichen, wie es manchmal gerne dargestellt wird, man muss eben nur die jeweiligen Recht und Bedingungen kennen. Davon abgesehen, dass der Vorschlag hinsichtlich einer staatlichen Kontrolle sicherlich einen negativen Beigeschmack hat, da ohnehin in vielen Bereichen schon viel zu viel kontrolliert wird, stellt sich auch die Frage, wer diese Kontrolle in der Praxis übernehmen soll und wie diese aus technischer Sicht genau funktionieren soll. Wie schon gesagt, die Bundesregierung wird aus heutiger Sicht nicht verhindern können, dass zum Beispiel ein Webseitenbetreiber aus Russland „unschöne“ Dinge auf seiner Homepage verbreitet. Zur Klarstellung: Es steht außer Frage, dass man gegen illegale Machenschaften im Internet auf scharfe Weise vorgehen muss. Nur droht durch eine allgemeine Kontrolle eine Vereinheitlichung, die sicherlich so nicht gewollt sein kann und auch nicht durchgeführt werden sollte, sonst ist ganz schnell wieder vom „Überwachungsstaat“ die Rede.

Alles zur “Internet-Zensur”:
Guttenberg zeigt Zensursula das Stop-Schild
Leyen: Ausweitung der Internet-Zensur
Jugendschützer wollen mehr Netzzensur
Die Angst der Politiker vor dem Internet
Zensursula, Indien, Microsoft und die Lüge in der Politik
Deutschlands Blogs – Hand in Hand mit Zensurula
Zensursula wird ausgeweitet
Bei Google kann (fast) jeder Zensursula spielen – Das Farliblog
Zensursula wieder ins Gedächtnis

Leave a Reply